Quelle: BVPA - Der Bildmarkt -
Handbuch der Bildagenturen
2005, S. 43 bis S.51
Mit freundlicher Genehmigung des BVPA
A. Allgemeines
1.
Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgt
ausschließlich
freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Anderweitige Nutzungsbedingungen müssen gesondert (individuell)
vereinbart/
ausgehandelt werden.
2.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei
schriftlicher
Bestätigung durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers,
auf die in
Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. oder in eigenen
Dateien,
Rechnungen, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird,
wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl für den Fall der
Lieferung und ggf.
Nutzung analogen Bildmaterials als auch den Fall der Übermittlung
und ggf.
Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis
nur
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande,
anderenfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen
die übermittelten
Bilddaten nicht genutzt werden.
3.
Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt (bei analogem Bildmaterial)
nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb
von drei
Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und (bei digitalem
Bildmaterial) durch Löschung des sog. "Low-Resolution-Materials"
und
diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber der
Bildagentur vor
Anforderung der Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.
4.
Reklamationen die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendung
betreffen,
sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim
Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher
Form
mitzuteilen; Reklamationen (auch betreffend digitales Bildmaterial)
hinsichtlich
technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich
ab Entdeckung
in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamationen
i
st eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene
oder entstehende
Kosten/Schäden ausgeschlossen.
5.
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der
technischen
Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung
anzugeben, im Fall der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials
ist erst gestattet, nachdem die Agentur der geplanten Nutzung und dem
mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. "Low-Resolution-Material"
aus der Agentur-Website darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung
und
Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material
und
die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung
oder auch Datenträgern ist nicht zulässig, soweit dies für
die Ausübung der
dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.
Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen
Nutzungsart
oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des
Bestellers
überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt
und ist die Agentur
von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt; im übrigen
gelten für
derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Das gelieferte bzw. angebotene Bildmaterial / die angebotenen Bilddaten
dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bildagentur
nicht verändert
oder in irgendeiner Weise bearbeitet werden.
6.
Geliefertes analoges Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur/des
Urhebers. Es wird ausschließlich vorübergehend und
zum Erweb von
Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtsgesetztes zur Verfügung
gestellt.
Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial bzw. insoweit zur
Verfügung
gestellte Bilddaten.
7.
Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte
bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der auf
dem
Lieferschein genannten Frist zurückzugeben, bei Überschreitung
der
Ausleihfrist fallen Blockierungskosten gemäß der Rubrik
E dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bei digitalem Bildmaterial
sind die
entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von
Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen.
Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und /oder
seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist bei analogem Bildmaterial
innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig
davon,
ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Für
digitales Material
gilt eine entsprechende Löschungsfrist der übertragenen Bilddaten
von
ebenfalls 90 Tagen.
8.
Bei analogem Bildmaterial werden für alle Bildlieferungen
Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus
Art und
Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir für
die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs-
bzw.
Informationsgebühren, die sich aus Art und Umfang des entstandenen
Aufwandes ergeben; dies gilt auch im Falle der Beschaffung entsprechenden
digitalen Bildmaterials bzw. entsprechender elektronischer Bilddaten.
Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen.
Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erwirbt der Besteller
weder
Nutzungs- noch Eigentumsrechte (s. ergänzende Rubrik B.7.).
Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder einer Vertragsstrafe,
welche nach diesen Bedingungen gemäß Rubrik E berechnet
werden,
erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
B. Honorare
1.
Jede Nutzung unseres Bildmaterial ist honorarpflichtig. Dies gilt auch
bei
Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen,
nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und
Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die
mittels
Montagen, fotocomposing, elektronischen Bildträgern o.ä.
Techniken
Bestandteil eines neuen Bildes werden.
2.
Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach
Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt
keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige
Honorarvereinbarung, wird automatische nach den jeweils geltenden
Honorarsätzen der Agentur berechnet; im übrigen gelten für
die
Berechnungen eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze
die
"Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) -
Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte"
in
der jeweils gültigen Fassung für die zugrunde liegende Nutzung.
Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen
verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozial-
versicherungsabgabe.
Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind innerhalb einer Woche nach
Rechnungseingang ohne jeden Abzug an die Bildagentur (bzw. vor
dem Herunterladen der Feindaten) zu zahlen.
3.
Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und
sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene
Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des
jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.
4.
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den
angegebenen
Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut
honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Im Fall unberechtigter Nutzung und / oder Weitergabe unseres Bild-
materials gilt die Vertragstrafregelung gemäß der Rubrik
E.1. dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.
Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, eine
CD-Hülle, eine DVD-Hülle, ein Prospekt etc.) in einem
neuen Medium
abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut
Honorar
fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten
für das
gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender
hat die Bildagentur über den neuen Verwendungszweck zu informieren
und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen
zu
lassen, anderenfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafregelung gemäß
Rubrik E.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden
und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100 % des jeweiligen
Grundhonorars.
7.
Für das Heraussuchen und die Zusammenstellung analogen (und digitalen)
Bildmaterials wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die sich
nach Art
und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes richtet, mindestens
jedoch € 30,00 beträgt. Kosten für Scanns und Bildübertragungen
werden
jedoch nach Vereinbarung berechnet. Für aufwendige Recherchen
und
ggf. Bildbeschaffungen sind gesonderte Bearbeitungsgebühren zu
entrichten; auch diese richten sich nach Art und Umfang des insoweit
erforderlichen Arbeitsaufwandes.
Porto, Luftfrachtgebühren und Kurierkosten hat der Kunde zu tragen;
dasselbe gilt für fotographische und reprotechnische Kosten.
8.
Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch
übertragene (via e-mail) Bildmaterial ganz oder teilweise nutzten
will,
ist die Agentur berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in
Rechnung
zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung
nicht
erfolgt ist.
9.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung
nicht
erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet/zurück-
verlangt werden.
10.
Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer,
Bildnummer (Bildleitzahl) und des Namens des Urhebers geleistet
werden. Ohne diese Angaben kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung
geltend gemacht werden, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen
Aufwandes richten kann. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau
anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle
verwendet wurde.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
1.
Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich
wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.
Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her
einen
weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und
darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte
sowie
die Einwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen usw. obliegt dem Verwender.
2.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos)
durch
Abzeichnungen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische
Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung.
Tendenzfremde Verwendung und Verfälschungen/Veränderungen
im
Bild und Wort sowie Verwendungen , die zur Herabwürdigung
abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig
und machen den
Verwender schadensersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem
solchen Fall die Bildagentur von jeglicher Inanspruchnahme der
verletzten Person und / oder Dritter freizuhalten.
3.
Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von
Nachdruckrechten oder von elektronisch übertragenen Bilddaten
an
Dritte ist nicht gestattet (s. dazu auch Rubrik B.4). Ebenso
sind Dia-
Duplizierungen oder die Fertigung von Internetnegativen, Reproduktionen
und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers
sowie die
Speicherung elektronischer Bilddaten und / oder die Weitergabe
derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen
unserer
schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft
zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert,
Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke
gefertigt hat.
4.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze
des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender
bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung.
Für eine
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter
Personen oder des Urheberrechts des Bildautoren durch eine
abredewidrige oder sinnentstellte Verwendung in Bild und / oder
Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte
ist alleine der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatz-
pflichtig.
5.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten
kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige
entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Angebildeten
im Sinne des § 23 Abs.2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom
Verwender zu beachten.
6.
Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an
Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln,
nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung
weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollten, nicht an; ausgenommen
sind Fälle, in denen dem Besteller/Verwender an bzw. für
das
überlassene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte
eingeräumt
worden sind.
7.
Das Versandrisiko für die Rücksendung analogen Bildmaterials
trägt aufgrund des zugrunde liegenden Leih- bzw. leihähnlichen
Rechtsverhältnisses der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger
und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie die unsachgemäße
oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten
diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch
wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte
Dritte des Bestellers vorgenommen wird (§278 BGB); bzgl. des in
einem solchen Schadensfall zu leistenden Schadensersatzes gilt die
Regelung der Rubrik E.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
i. V. m. dem "Anhang zur Rubrik E". Als unvollständig werden auch
das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige
Verwaltungskosten unsererseits gehen in diesem Zusammenhang zu
Lasten des Bestellers.
D Urheberrecht/ Belegexemplar
1.
Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die
Erbringung sowohl eines Urhebervermerks auf den Bildautoren
als auch eines Agenturvermerks auf unsere zur Verfügung stellende
Agentur, und zwar in einer Weise, das kein Zweifel an der Zuordnung
zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen
in diesem Sinn nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die
zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt.
Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der
Urheber- und Agenturvermerke resultierenden Ansprüchen Dritter
freizustellen.
2.
Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen
in Fernsehsendungen und Filme oder anderen Medien, falls
keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
3.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß
§ 25 VerlagsG
mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und
kostenlos zuzuschicken.
E. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz
(vgl. ergänzend Anhang zu E)
1.
Bei unberechtigter Verwendung , Entstellung oder Weitergabe
unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten
an Dritte, unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und
Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie
der
Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger
Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte
für
Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte
und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag
vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird
vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche
ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten,
üblichen
oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze des
MFM zu
ermittelnden Nutzungshonorars fällig.
2.
Unterbeleibt der Urheber - und / oder Agenturvermerk, so haben wir
Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von - ggf. jeweils - 100 %
zum
jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
3.
Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmaterials nach Ablauf der
kostenlosen Ansichtsfrist nicht oder verspätet, werden für
nicht
zur Verwendung kommende Bilder sog. Blockierungskosten fällig
gemäß Anhang zuE.1. . Derartige Blockierungskosten sind
ggf. bei
lang anhaltender Blockierungsfrist begrenzt auf den Verlustwert des
jeweiligen Bildmaterials gemäß Anhang zu E.2C.
Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der
Sendung
ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist (ständige
Geschäftsbeziehung).
Ebenso werden die Blockierungskosten gemäß Anhang zu E.1.
fällig,
wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben
und / oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach
Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar
zusätzlich zum Nutzungshonorar.
4.
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen
ist Schadensersatz zu leisten gemäß Staffelung im Anhang
zu E.2. .
Die jeweiligen Beiträge der Staffelung pro analogem Bild gelten
als
vereinbart, ohne dass die Bildagentur die Höhe des Schadens
im
einzelnen nachzuweisen hat. Die Beiträge errechnen sich aus dem
Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es
vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden
nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadensersatz-
ansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des
Schadensersatzes
für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten.
Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder
verlorene
Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter
Bildvorlagen oder gespeicherter elektronischer Bilddaten anderweitig
produzierte Ersatz-Fotographien werden nicht akzeptiert.
5.
Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen
innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben,
so vergüten wir ein Drittel des Verlust-Schadenersatzes; die
Berechnung von Blockierungskosten bleibt vorbehalten bzw. werden
bereits berechnete Blockierungskosten nicht erstattet.
6.
Analoges Bildmaterial ist versiegelt. Wird die Versiedelung ohne
Angaben einer bestimmten Nutzung geöffnet, wird eine Layoutgebühr
berechnet, deren Höhe sich aus dem Anhang zu E.3. ergibt.
Die
Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt
vorbehalten.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
1.
Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 8 Tagen nach Erhalt
zahlbar; nach Ablauf dieser Frist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe
von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß §
288 Abs.1 BGB.
2.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit
diese
Vollkaufleute sind, ausschließlich München
3.
Auch bei Lieferung ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
4.
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
davon
nicht berührt.
Anhang zu E (Vertragsstrafe /pauschalierter Schadensersatz):
1.
Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefrist analogen
Bildmaterials pro Stück und Tag:
- bei Color-Dias, Farbvorlagen und - Negativen
Euro 1,50
- bei s/w-Vorlagen
Euro 0,80
2.
Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung,
Zerstörung/Verlust von Colordias, Farbvorlagen, Negative
(also von sämtlichem Original-Bildmaterial):
a.) leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung
erlaubt
Euro 150,00
b.) stark Beschädigung, die eine beschränkte
Weiterverwendung erlaubt
Euro 250,00
c.) Verlust /Zerstörung:
- Dias bis 6* 9
Euro 500,00
- Dias 9*13 und 13*18
Euro 600,00
- Dias 18 * 24
Euro 1000,00
3.
Layout-Gebühren
Euro 100,00
Ergänzung durch das BVBK:
Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Kauf der digitalen Daten deren
Verwendbarkeit für seine Zwecke im Hinblick auf technische
Anforderungen (u.a. Größe, dpi, Pixelanzahl etc. )
und versteckte
Mängel (u.a. Farbränder, Unschärfen, Farbübergänge
etc. ) genau
zu prüfen. Sollte es trotz unserer sorgfältigen Arbeitsweise
zu
Reklamationen kommen, werden wir versuchen die Mängel in den
Dateien zu beheben, bzw. neues Bildmaterial als Ersatz zu liefern.
Der Kunde entbindet das BVBK mit seiner Unterschrift unter diesen
Vertrag bzw. der digitalen Akzeptanz dieser AGB´s von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen jeglicher Art.
Diese AGB´s können den jeweiligen Umständen angepasst
werden.
Es gelten jeweils die zum Tag des Geschäftsabschlusses gültigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie sie auf der Homepage
des BVBK (http://www.bvbk.de) eingesehen
werden können.